Entsprechend den Richtlinien häuslicher Krankenpflege führen wir Behandlungspflegen nach Verordnung der Hausärztin/ des Hausarztes aus wie beispielsweise:
- Injektionen
- Blutzuckermessungen
- Medikamentengabe
- Wund- und Dekubitusversorgung
- Verbandswechsel
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Blutdruckmessung
Die Finanzierung kann privat erfolgen oder wenn die Voraussetzungen vorliegen z.B. nach § 37 SGB V, §§47, 48 SGB XII (Link zum Gesetzestext).

